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Geschichte
1945 Stadtarchiv,
Bericht des Arbeitsamtes zur Situation der Menschen in Freiburg:
„Das Arbeitsamt muß die Feststellung machen, dass bei der Einbestellung zu irgendeinem Arbeitseinsatz in vielen Fällen der Einberufung keine Folge geleistet wird. Bei der dann gewöhnlich unter Androhung von Strafen erfolgten Vorladung werden übereinstimmend folgende Gründe für die anscheinend mangelnde Arbeitswilligkeit geltend gemacht:
Es sei einfach nicht möglich, längere Zeit oder auch nur mehrere Tage hintereinander mehr oder minder schwere Arbeit zu verrichten. Die Leute erklären, dass sie bei der geringen Brotzuteilung (täglich 145 gr.) morgens kaum etwas zu sich nehmen könnten, außer einer Tasse Ersatzkaffee. Mittags wäre es in den meisten Fällen unmöglich, zwecks Einnahme des Mittagessens nach Hause zu gehen wegen der Entfernung. Fahrräder seien zum großen Teil gestohlen oder requiriert worden und sonstige Fahrgelegenheiten kaum vorhanden. Mittags muß dann mit einem Stück trockenen Brotes vorlieb genommen werden, da als Brotaufstrich bekanntlich nur ein halbes Pfund Marmelade für die Zeit von vier Wochen zur Verfügung stände. ... An Sattessen sei nicht zu denken. ...
Die Androhung von Strafen hat keinerlei Wirkung, da einfach erklärt wird, man könne mit ihnen machen, was man wolle, sie könnten einfach nicht und wenn sie eingesperrt würden, müsste man ihnen auch zu essen geben. Viel weniger wie die jetzigen Rationen könnte das auch nicht sein.
In einer ganzen Reihe von Fällen dann angeordneter amtsärztlicher Untersuchungen
auf Arbeitsfähigkeit musste der vom Militär-Gouvernement bestimmte Amtsarzt
feststellen, dass tatsächlich der Ernährungszustand eine körperliche Tätigkeit
kaum zulässt, auch wenn man einen strengen Maßstab anlegt.“
1947 Der Jugendstaatsanwalt Karl Härringer
nimmt sich der notleidenden Jugendlichen in Freiburg an und setzt sich vehement
in den städtischen Gremien, die sich unter der französischen Militärregierung
neu gebildet hatten, für die Hilfe für junge Menschen ein.
Stadtarchiv Freiburg, Protokoll Mai 1948 über die Sitzung des Stadtjugendausschusses
zu Punkt 1:
Herr Jugendstaatsanwalt HÄRRINGER berichtet über das Jugendhilfswerk. Die Anzahl der jugendlichen Rechtsbrecher ist im Vergleich zu den Vorkriegsjahren um das Fünffache gestiegen. Die Zahl der von Jugendlichen verübten schweren Verbrechen nahm sogar um das Zehnfache zu.
An materiellen Ursachen steht an erster Stelle die wirtschaftliche Not. Es ist noch kein Verbrecher, der aus Not stiehlt, zumal sich auch hier Kriegsfolgen auswirken. Besonders gefährdet sind die Jugendlichen der jüngeren Jahrgänge, die gerade noch zum Volkssturm, als Luftwaffenhelfer u.a. eingezogen worden waren und unter den Soldaten das „Organisieren“ gelernt hatten. Wohnungsnot und Flüchtlingsnot sind eine weitere Ursache der Jugendverwahrlosung. Etwa 40.000 nichtregistrierte, entwurzelte Jugendliche sind in Deutschland unterwegs und leben von Schwarzhandel, Bandendiebstahl und scheuen auch vor Raubmorden nicht zurück. ... Eine weitere Verwahrlosungsursache ist die Tatsache, daß für die Arbeit nicht der gerechte Lohn zugeteilt wird. Der Wert der Arbeit geht verloren, wenn der Erlös einer Schachtel Zigaretten mehr als ein Wochenverdienst beträgt.
Als seelische Verwahrlosungsursachen ist zu nennen der Zusammenbruch der Autorität. Im Glauben an eine gute Sache hat die Jugend schwere Opfer an Freiheit und Leben gebracht und wurde von den Trägern der Autorität bitter enttäuscht. Sie ist misstrauisch geworden. Furchtbare Familienverhältnis nach dem Krieg (Ehescheidungen), mangelhafte Erziehung (Vater in Gefangenschaft) und eine allgemeine Erziehungskrise der Jetztzeit, Erziehungsmängel in der Schule (Raumnot, Lehrernot, unvollständige Lehrerausbildung) gefährden die Jugend. Dabei ist ganz zu schweigen von böswilligen, versagenden Eltern, die ihre Kinder zum Stehlen anstiften, auf weiträumige Hamsterfahrten schicken u.a. Diesen Kindern können aus solcher Erziehung niemals klare Wertbegriffe wachsen.
Die Pflicht der Erwachsenen ist nicht zu schimpfen und zu schelten und nicht untätig Friedensverhältnisse abzuwarten, sondern zu helfen. Aus seinen Erfahrungen als Staatsanwalt hat sich Herr Härringer im Gewissen verpflichtet gefühlt, das Jugendhilfswerk ins Leben zu rufen. Das Ziel ist, Mängel, Handlungen und Ursachen, die zur Jugendkriminalität und Verwahrlosung führen können, zu beseitigen oder abstellen zu helfen.
Der Anfang wurde vor 5 Monaten mit 50 Jugendlichen gemacht, die jede Woche einmal zusammengenommen und mit jugendpflegerischen Mitteln – Sing- und Spielabende, Fahrt und Wandern u.a. – betreut werden. Man bemüht sich um diese Jugendlichen auch bei der Lehr- und Arbeitsstellenvermittlung durch Vermitteln leiblicher Hilfe – Essen und Bekleidung u.a. -. Notwendig ist ein Haus für diese Jugend, in dem diese Betreuungsarbeit zusammengefaßt werden kann. Die Aufgabe der Jugendorganisation sei, für diese Betreuungsarbeit aus ihrer Elite Helfer bereitzustellen, die sich ohne Vorurteile auch um die gefährdeten Jugendlichen, von denen man bald 120 erfassen will, mitsorgen. Neben der Stellung von Gruppenleitern könnten Paten genannt werden, die sich um besonders gefährdete, z.B. aus dem Gefängnis entlassene Jugendliche annehmen
1948 Im August kann das ehemalige Kunstvereinsgebäude
in der Friedrichstraße mit Zustimmung der Stadt Freiburg als „Jugendhilfswerk“
eingeweiht werden. Das durch Bomben zerstörte Haus haben Helfer und
Jugendliche gemeinsam notdürftig wiederaufgebaut.
Die Helfer (Gruppenleiter) sind meist Kriegsteilnehmer, die nun am Wohlfahrtspflegeseminar eine Ausbildung zum Fürsorger absolvieren. Sie unterstützen Karl Härringer unentgeltlich in der Betreuung der etwa 30 jungen Menschen. Diese ehrenamtlich Tätigen, die später nicht nur als den Freiburger Sozialen Schulen, sondern auch von der Pädagogischen Hochschule und der Universität kommen, haben in der Regel noch keine abgeschlossene Ausbildung für diese Arbeit, sondern bringen allenfalls Erfahrungen aus der Verbandsjugendarbeit mit sowie die Bereitschaft, ihre Freizeit mit den Jugendlichen zu verbringen, um sie dadurch vor einem völligen Abgleiten in Verwahrlosung und Delinquenz zu bewahren.
Die „Gruppenfrau“ – im Gegensatz zum Gruppenhelfer, ist für die Männer Anlass, sich ein Bild von ihr zu machen:
Protokoll der Helferversammlung vom 10.11.1958: „Als selbstverständlich
wäre zu bezeichnen, dass die Gruppenfrau jedem Jugendlichen im Haus freundlich,
vielleicht mit einem Prozentsatz Charme, gegenübertreten soll. Sie könnte
damit eine Atmosphäre hervorzaubern, die den Jugendlichen nicht nur ein
Zuhause fühlen lässt, sondern ihn auch ins Haus zieht. Somit hätte die Gruppenfrau
manchmal unbewusst natürliche, pädagogische Hilfsmittel zur Hand, die sie
vernunftsmäßig anwenden kann und muß. Voraussetzung hierzu, um von Jugendlichen
nicht falsch verstanden zu werden, ist eine hohe, persönliche Lebensreife.“
1949 „Hohe Gäste“
sind den Kindern und Jugendlichen des Jugendhilfswerks nicht fremd. Da sie
mit den unterschiedlichsten Bereichen, die gesellschaftliches Leben ausmachen,
in Berührung kommen sollen, werden immer wieder Musiker, Schauspieler, Schriftsteller,
Sportler, Wissenschaftlicher und Politiker zu Darbietungen und Gesprächen
geladen:
Karl- Ernst Dietrich, Gerd Fröbe, Williy Reichert, Beppo Brem, Max Schmeling
u.a. Ein ganz besonderes Ereignis ist der Besuch des Hohen Kommissars
der USA, John McCloy, im Januar 1952.
1953 Das gemeinsam wiederaufgebaute Kunstvereinsgebäude am Siegesdenkmal hat 5 Jahre lang regen Zulauf durch Jugendliche. Nun soll es aus verkehrstechnischen Gründen abgerissen werden. Die Stadt Freiburg stellt dem Jugendhilfswerk ein in ihrem Eigentum befindliches Haus in der Fürstenbergstraße (Nr.21) zur Verfügung. Inzwischen werden 300 Acht- bis Einundzwanzigjährige durch das Jugendhilfswerk betreut. Am 28. Oktober 1953 ist die Gründungsversammlung für das Jugendhilfswerk Freiburg e.V.
Stadtarchiv Freiburg, Schreiben von Dr. Franz Flamm, Leiter des Wohlfahrtsamtes,
an das Bürgermeisteramt:
„Dadurch, dass sowohl Vertreter der öffentlichen Jugendhilfe wie auch der Organisationen der freien Jugendhilfe für ihre Person dem neuen Verein beigetreten sind, soll zum Ausdruck gebracht werden, dass das Jugendhilfswerk ...... nicht nur eine persönliche Angelegenheit des Amtsgerichtsrats Härringer und seiner Helfergemeinschaft ist, sondern zugleich ein Anliegen sowohl der öffentlichen wie der freien Jugendhilfe. Wir glauben, dass es auf der neuen Rechtsgrundlage möglich sein wird, doch in weiterem Umfange als bisher zur Entlastung der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 11 des Jugendwohlfahrtsgesetzes dem Jugendhilfswerk weitere Betreuungsaufgaben für die Freiburger gefährdete Jugend zu übertragen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass Freiburg als Ausbildungszentrum für Sozialarbeiter im Bundesgebiet gilt, soll das Jugendhilfswerk zugleich eine Stätte für die praktische Ausbildung und fachliche Weiterbildung von Wohlfahrtspflegern und Wohlfahrtspflegerinnen werden. Auch die wissenschaftliche Arbeit ist zum Vereinszweck erhoben worden. Damit ist zunächst eine Entwicklung abgeschlossen, die zu einer neuen, inzwischen in weiten Teilen des Bundesgebietes anerkannten Form der Betreuung der gefährdeten männlichen Jugend geführt hat.“
Über Jahre gehören Ferienmaßnahmen in einer Hütte im Kleinwalsertal zum
ständigen Jahresprogramm des JHW. Man bemüht sich nun um ein Haus in der
Umgebung, um mit den Gruppen auch Wochenendfreizeiten durchführen zu können.
Im Jahr 1953 wird ein Bauernhaus in Aeule in der Nähe des Schluchsees
erworben, in dem viele Wochenend-Sommer- und Skifreizeiten verbracht
werden. Die Tage im Landhaus Aeule sind zu einem Element der Pädagogik
in der Arbeit des JHW geworden, weil sie den Kindern und Jugendlichen Lernfelder
eröffnen, die ihnen in ihrer familiären Umgebung fehlten.
1954 tritt Karl Härringer> auf Einladung des State Department eine 45tägige Reise durch die Vereinigten Staaten an. Er hat Gelegenheit, amerikanische Einrichtungen für straffällige und gefährdete Jugendliche kennenzulernen, wie auch seinerseits Juristen, Erziehern, Psychologen und Pressevertretern von den Grundsätzen und Erfahrungen des Jugendhilfswerks zu berichten.
In ´Time – The Weekly News Magazine` erscheint im Februar 1954 der Artikel “The Härringer Boys”:
Soup and Beggars
Judge Härringer began with a simple idea: “no ´bad´ boy is really bad”.
He saw the delinquents as victims of Nazi- education, of war-torn marriages,
of complacency and defeat. The children, he said, had been “derailed” by
World War II. His first move was to herd a gang of 40 delinquents off to
a soup kitchen instead of jail. There each boys got a meal, a pair of shoes,
some clothes the judge had scrounged. Then they talked, not about crime
or war, but about sports, music, dancing and books. The boys began to relax.
They came back for more talk night after night. With that as a starter,
Judge Härringer really got busy. He helped the boys turn an abandoned theatre
into a civic center, hired professional musicians, asked local authors to
give talks on the world´s great lierature, brought in actors to put on comedy
skits. The judge haunted welfare groups, asking them to help him rustle
up food and clothing. “There`s no question”, said one official, “that Härringer
ist the most gifted beggar in town”. Said the judge with a smile: “We have
to do the giving before we have the right to ask anything of these youngsters.”
1964 äußert die Stadt
Freiburg die Bitte, eine von ihr begonnene Arbeit mit Zigeunern und Landfahrern
(in der Siedlung an der Mundenhofer Straße und an der Opfinger Straße)
auszubauen. Damit wird eine „Außenstelle“ des Jugendhilfswerks geschaffen.
Neben der Gruppenarbeit mit Jugendlichen spielt im JHW von Anfang an die sozialfürsorgerische Arbeit mit ihren Familien im Wohnquartier eine große Rolle. Zu den bisher praktizierten Arbeitsformen Einzelfall- und Gruppenarbeit komtm nun die Gemeinwesenarbeit hinzu. Das JHW dürfte somit der erste freie Träger in Freiburg sein, der die drei Formen professioneller Sozialarbeit in sich vereinigt.
Sechs Jahre späte, am 1. Januar 1970 übergibt das JHW die Trägerschaft
der Betreuung von damals sog. „Problemfamilien“ in den Siedlungen an der
Mundenhofer Straße und an der Opfinger Straße dem neugegründeten „Nachbarschaftswerk Freiburg e.V.“.
1969 Karl Härringer wendet
sich in seiner Eigenschaft als Jugendrichter an die Landesregierung, mit
der Bitte, „ein realisierbares Sofortprogramm vortragen zu dürfen“. In diesem
Programm – das neben Beratung für Eltern und die heranwachsende Jugend Verbesserungen
im Bereich der Jugendstrafrechtspflege (Untersuchungshaft und Jugendstrafvollzug)
wie auch im Bereich der heutigen Jugendhilfe (Fürsorgeerziehung) zum Ziel
hat – ist die Idee der Gründung eines „Instituts für praktische Jugendhilfe“
enthalten. Der bekannte Freiburger Kriminologe, Prof. Dr. Thomas Würtenberger, spricht sich in einer Denkschrift vom 4.7.1969 befürwortend
für die Gründung eines solchen Instiututs und die Finanzierung durch das
Land aus. Die etablierte Wissenschaft hat keine ausreichenden Hilfsangebote,
und die praxisorientierte Forschung beginnt erst langsam, sich zu entwickeln.
1970 nimmt die neugegründete
Teileinrichtung des Jugendhilfswerks unter der Bezeichnung Wissenschaftliches
Institut des Freiburger Jugendhilfswerks an der Universität Freiburg
ihre Tätigkeit auf. Unter Leitung von Karl Härringer sind die Mitarbeiter zwei Diplompsychologen und eine Jugendpsychiaterin
in analytischer Ausbildung. Das Institut soll ein psychologisches Beratungsangebot
entwickeln, das auf die Klientel gefährdeter und straffällig gewordener
Jugendlicher und ihrer Angehörigen zugeschnitten ist. Darüber hinaus sollen
mit wissenschaftlichen Methoden Hilfsmaßnahmen für gefährdete und straffällige
Jugendliche erforscht und verbessert werden. Da die Methoden im Bereich
von Diagnostik und Therapie größtenteils auf Angehörige der Mittelschicht
ausgerichtet sind, soll es Hauptaufgabe des neuen Institutes sein, diese
Methoden auf ihre Anwendbarkeit bei Unterschichtsangehörigen zu überprüfen
und zu modifizieren.
1976 wird die dritte Einrichtung in der Trägerschaft
des Jugendhilfswerks Freiburg e.V. eröffnet: das Haus Konradstraße, ein
sozialtherapeutisches Wohnheim für jugendliche Probranden der Bewährungshilfe,
für „Konfliktjugendliche und Streuner“, bei denen eine Veränderung ihrer
aktuellen Wohn- und Lebenssituation angezeigt erscheint.
Hierzu hat die große Zahl derer, die mit dem Gründer als Richter oder als ´Vater des Jugendhilfswerks´ Bekanntschaft gemacht haben, entscheidend beigetragen. Das Städtische Hochbauamt Freiburg beziffert die Summe der Arbeits- und Sachleistungen der „Ehemaligen“ – die nun als Handwerker, Handwerksmeister oder Beetriebsinhalber bei der Instandsetzung des städtischen Gebäudes für diesen Zweck tätig sind, auf 340.000 DM.
1978 Die Teileinrichtungen des Jugendhilfswerks sind
alle aus einer Bedarfssituation heraus entstanden, weil es nichts dergleichen
gegeben hat. Für die in den JHW – Einrichtungen betreuten Jugendlichen bekommt
das Thema „Arbeit und Berufsfindung“ eine immer stärkere Bedeutung. Diese
Jugendlichen bedürfen einer spezifischen vorberuflichen Förderung. Eine
solche Institution gibt es nicht in Freiburg. So geht das Jugendhilfswerk
das Risiko der Trägerschaft für eine 4. Teileinrichtung ein und gründet
die „Werkstatt Karthäuserstraße“.
Karl Härringer legt den aktiven Vorsitz im Jugendhilfswerk nieder. Der Vorstand ernennt ihn zum Ehrenvorsitzenden.
Im Laufe der Entwicklung des Jugendhilfswerks haben sich Betreuungsgrundsätze entwickelt und bewährt:
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Den Jugendlichen so annehmen, wie er ist.
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Betreuung, d.h. kombinierte Einzel- und Gruppenbetreuung, setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Helfer und Jugendlichen voraus.
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Die Einbeziehung der Umwelt des Jugendlichen in die pädagogische Arbeit ist notwendig.
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Freiwilligkeit: Jugendliche sollen gerne kommen, weil sie sich im JHW wohlfühlen.
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Dem Jugendlichen Gutes zutrauen!
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Werte vermitteln, wie: Solidarität auch Schwächeren gegenüber, Verantwortung übernehmen für sich und Andere.
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Jugendliche sollen sich eine Existenzgrundlage schaffen: aus schwierigen Kreisen der Umgebung heraustreten, zu einem sich selbst und andere achtenden Mitbürger werden