Sozialtherapeutische Jugendarbeit



Prävention und Integration –
Ambulante Maßnahmen des Jugendstrafrechtes
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- Fachtagung: Sind wir am Ende unserer Geduld?
Neue Wege in der Arbeit mit jungen Straffälligen -  

Freiburg. "Hass-Treter" und "Monster-Kids" wird in Zeitungen getitelt, wenn wieder einmal Bilder einer U-Bahn-Schlägerei im Fernsehen zu sehen sind. "Schnell aburteilen", "wegsperren", "abschieben", sind die Reaktionen vieler Menschen. "Man hat den Eindruck, die Jugendgewalt sei mehr geworden. Aber was mehr geworden ist, ist die Berichterstattung darüber", meint Klaus Jünschke, Erziehungs-wissenschaftler aus Köln bei der Tagung "Sind wir am Ende unserer Geduld? -
Neue Wege in der Arbeit mit jungen Straffälligen" in Freiburg.
Mit Unterstützung der Stadt und der Heinrich-Böll-Stiftung hatte das Jugendhilfswerk Fachleute aus Jugendhilfe, Justiz und Forschung zur Verständigung darüber eingeladen, ob es die sogenannten "Brutalo-Kids" überhaupt gebe und wie mit ihnen umzugehen sei. 160 Sozialarbeiter, Therapeuten, Staatsanwälte, Richter und Polizisten waren gekommen.

Der Informationsflyer als PDF

Kontakt

Angela Fideler, Paul Jung
Tel. 07 61-703 61-40, 07 61-703 61-41


Materialien, Ergebnisse und Zusammenfassungen der Tagung im Mai 2011


- Tagungsbericht Staatsanzeiger Verlag

- Exposé Klaus Jünschke

- Exposé Horst Kraemer

- Kurzinformation zum AH Basel

- Vortrag Klaus Jünschke

- Zusammenfassende Thesen des Moderators Christian Rath

link zu den Presseartikeln


Am 20.Oktober 2011 findet ein Vernetzungstreffen von interessierten Fachkräften statt in der Kantine des Amts für Kinder, Jugend und Familie (AKI), Kaiser-Joseph Str. 143, 79098 Freiburg.

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Seit der Gründung des Jugendhilfswerkes durch den damaligen Jugendrichter Prof. Karl Härringer weist seine pädagogische Arbeit deutliche Bezüge zur Jugendstrafrechtspflege auf. Das Arbeitsfeld "Prävention und Integration" widmet sich diesem Bereich der Jugendhilfe mit seinen Angeboten und mit seiner Eingebundenheit in die spezifische Fachdiskussion in besonderer Weise. Es ist geplant die Angebotspalette noch durch präventive Kursangebote mit freiwilligem Zugang und durch soziale Trainingskurse zu erweitern.
 

Betreuungsweisungen

Kontakt: Johannes Dilger, Angela Fideler, Paul Jung

Zielgruppe: Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahre aus Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Die Betreuungsweisung ist eine richterliche Weisung nach § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Sie ist eine pädagogische Reaktion auf eine Straftat. Die Betreuungszeit beträgt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Ziel ist es, eine Wiederholung einer Straftat zu verhindern, freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden und den Lebensweg der Jugendlichen zu begleiten. Im Rahmen einer sozialpädagogischen Diagnostik werden Bedeutung und Funktion der begangenen Straftaten in Zusammenhang mit der Lebens- und Familiengeschichte des jungen Menschen betrachtet. Auf dieser Grundlage werden konkrete Ziele gemeinsam formuliert. Dabei geht es in der Regel auch um die Entwicklung einer Zukunftsperspektive, die an den persönlichen Stärken ansetzt, um die Erarbeitung von Verhaltensalternativen zur Lösung von Konflikten, die Bearbeitung psychosozialer Probleme, die Absicherung der materiellen Lebensgrundlage sowie um die Aufarbeitung und Bewältigung der begangenen Straftat. Die Arbeitsform der Betreuungsweisung ist überwiegend die Einzelfallarbeit, in geeigneten Fällen ist auch eine projektorientierte Gruppenarbeit möglich.
 

Täter-Opfer-Ausgleich

Kontakt: Paul Jung, Beate Hauser

Zielgruppe: Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahre aus Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Seit Januar 2004 bietet das Jugendhilfswerk die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleich an. Er ist ein Jugendhilfeangebot für Beschuldigte und Geschädigte, eine Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (Mediator) eigenverantwortlich zu bearbeiten und eine einvernehmliche Wiedergutmachung zu erreichen. Im Falle eines positiven Ausgangs des Täter-Opfer-Ausgleiches besteht für die Justiz die Möglichkeit, das Gerichtsverfahren einzustellen oder das Ergebnis in der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Die Finanzierung von Wiedergutmachungsleistungen, die der Beschuldigte in Form von Arbeitsstunden ableisten kann und der Personalkosten für den neutralen Vermittlers erfolgt durch einen eigenen "Täter-Opfer-Fonds", der durch Geldbußen, Geldauflagen und Geldstrafen gespeist wird. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass der Bedarf für den Täter-Opfer-Ausgleich außerordentlich hoch ist und dieser nur durch zusätzliche Spenden zugunsten des Täter-Opfer-Fonds gedeckt werden kann.