Sozialtherapeutische Jugendarbeit



Ambulante Hilfen zur Erziehung (nach §§29,30,31,32 SGBVIII)

Anfrage/Kontakt
Sara Maier, Mirko Schumacher
Tel.: 0761-70361-440


Integrativ angelegte Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

(siehe auch Sozialpädagogische Gruppenarbeit)

Zielgruppe: schwer erreichbare ältere Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, die allein und/oder gemeinsam mit anderen auffällig geworden sind, deren soziale Kontakte von erheblichen Belastungen gekennzeichnet sind, die dem Einfluss ihrer Eltern weitgehend entwachsen sind und deren Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr genügen können.

Zielsetzungen der ISGA sind:

• Entwicklung von kontinuierlichen Kontakten innerhalb der Gruppe und mit den Fachkräften
• Förderung der persönlichen Entwicklung, der Eigeninitiative, der sozialen Kompetenz und Selbständigkeit durch soziales Lernen in der Gruppe, durch Vermittlung positiver Erlebnisse, durch die Schaffung eines Zugehörigkeitsgefühls, durch Krisenentschärfung und den Abbau von Benachteiligung
• Gegebenenfalls sind ergänzende oder weiterführende Hilfen anzuregen

Die Programmgestaltung orientiert sich an den Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen und beschreitet einen Mittelweg zwischen Verbindlichkeit und Offenheit. Es beinhaltet:

• regelmäßige Gruppentreffen mit freizeit- und themenorientierten Inhalten
• erlebnisorientierte Wochenendeinheiten
• jährlich eine Ferienfreizeit
• Eltern-, Einzel- und Umfeldarbeit
• Beteiligung am Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG und Berichtsführung jeweils in Zusammenarbeit mit der Familie

Im Jahresdurchschnitt stehen derzeit 6 Plätze für die Durchführung der I-SGA zur Verfügung. Die Durchführung des Angebotes erfolgt in einer integrativ zusammengestellten Gruppe. D.h., in bestehende sozialpädagogisch begleitete Gruppen (siehe dort) können bei einer Gruppenstärke von insgesamt neun Jugendlichen bis zu drei Jugendliche im Rahmen der Hilfen zur Erziehung aufgenommen werden. Kriterien der Gruppenzusammenstellung sind hierbei das Alter, das Lebensumfeld und die Problemlagen. Durch die Integration der HzE in die sozialpädagogische Gruppenarbeit kann der junge Mensch nach Beendigung der Maßnahme ggf. in der Gruppe verbleiben und in diesem Rahmen weiter betreut werden.

Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens wird in Kooperation mit dem Sozial- und Jugendamt sowie unter Beteiligung der Eltern und des Jugendlichen ein individuell zugeschnittenes Programm vereinbart. Es kann je nach Bedarf neben der regelmäßigen Teilnahme an den wöchentlichen Gruppentreffen (ein- bis zweimal wöchentlich) z.B. eine intensive Einzel- und Umfeldarbeit, die Unterstützung im schulischen Bereich oder ggf. auch eine Familienberatung beinhalten.


Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene aus Freiburg, deren Familien erheblichen Belastungen ausgesetzt sind.

Junge Menschen aus belasteten, überforderten Familien haben einen großen Bedarf an Unterstützung und Orientierung. Sie stehen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt des Hilfeangebotes. Erziehungsbeistandschaften als ambulante Hilfe zur Erziehung ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren, kann aber auch für Kinder ab dem Grundschulalter und für junge Erwachsene angeboten werden.

Die Erziehungsbeistandschaft bietet:
• ein kontinuierliches Beziehungsangebot
• Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des Sozialen Umfeldes
• Anregungen zur Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen und Fähigkeiten der Alltagsbewältigung
• Unterstützung bei der Klärung der Beziehungen innerhalb der Familie, Einüben einer konstruktiven Kommunikation
• Hilfestellung bei der Verselbständigung des jungen Menschen unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie
• Unterstützung der Eltern bei der Weiterentwicklung ihrer Erziehungskompetenz

Die Hilfe ist individuell und flexibel auf den Bedarf der jungen Menschen bezogen und muss kontinuierlich angepasst werden in Bezug auf den zeitlichen Umfang, die Methoden und Inhalte und die Betreuungsorte.
Das ambulante Angebot setzt mit einer wertschätzenden Grundhaltung im konkreten Lebenskontext des jungen Menschen an, bezieht das familiäre/soziale Umfeld mit ein und nutzt bestehende soziale Netzwerke. Die Betreuung findet im Lebensraum des Jungen Menschen auf der Basis einer systemischen Sichtweise statt.
Die individuellen Ressourcen des jungen Menschen und die des familiären und sozialen Umfeldes werden aktiviert, ausgebaut und stabilisiert. Gemeinsam werden Lösungswege erarbeitet, um die eigene Handlungskompetenz schrittweise zu erweitern.
Die Erziehungsbeistandschaft wird in der Regel über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten von einer Fachkraft durchgeführt.


Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

Im Mittelpunkt der Sozialpädagogischen Familienhilfe stehen Familien oder allein erziehende Personen,
- die sich in einer Krisensituation befinden
- die Unterstützung in Fragen der Erziehung und Alltagsbewältigung annehmen möchten und/oder
- die motiviert und bereit sind, ihre aktuelle Lebenssituation zu verändern und zu verbessern

Alle Angebote der Sozialpädagogischen Familienhilfe orientieren sich am individuellen
Hilfebedarf der Familie. Die Begleitung und Unterstützung wird verstanden als Hilfe zur
Selbsthilfe und findet in der unmittelbaren Lebenswelt der Familien statt. Die
Sozialpädagogische Familienhilfe stellt ein kontinuierliches Beziehungsangebot für die
Familie dar und umfasst regelmäßige, mehrmals wöchentlich stattfindende Termine in der
Familie.


Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)

Hilfen zur Erziehung im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald

Zielgruppe: Junge Menschen ab dem Grundschulalter und deren Familien aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald / Freiburg Land, deren Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten durch wirtschaftliche, soziale oder individuelle Faktoren eingeschränkt sind, die individuell oder gemeinsam mit anderen auffällig werden bzw. die mit introvertierten Rückzugstendenzen auf ihre spezifische Lebenssituation reagieren. Flexible Hilfe ist vor allem für diejenigen jungen Menschen und deren Familien konzipiert, bei denen von vornherein nicht deutlich ist, welche spezifische Hilfeform notwendig und geeignet ist.

Die Flexible Hilfe für junge Menschen ist eine ambulante Erziehungshilfe nach § 27 ff SGB VIII zur gezielten Unterstützung und Begleitung von Kindern/Jugendlichen. Sie ermöglicht aufgrund eines breiten Spektrums von möglichen Leistungs-Bausteinen die Zusammenstellung eines individuell auf den Einzelfall zugeschnittenen Leistungsangebots. Grundlage dieser Zusammenstellung (Art und Umfang) ist das Hilfeplanverfahren unter Beteiligung des Kindes/Jugendlichen, der Eltern, des ASD und des Leistungserbringers.