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Sozialtherapeutische Jugendarbeit
Hilfe zur Erziehung
Integrativ angelegte Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
(siehe auch Sozialpädagogische
Gruppenarbeit)
Kontakt: Jörg Kleb (Teamleiter), Vanessa Broccai-Herold, Johannes Dilger, Francesco Neder, Mirko Schumacher
Zielgruppe:
schwer erreichbare ältere Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts,
die allein und/oder gemeinsam mit anderen auffällig geworden sind,
deren soziale Kontakte von erheblichen Belastungen gekennzeichnet sind,
die dem Einfluss ihrer Eltern weitgehend entwachsen sind und deren Eltern
ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr genügen können.
Zielsetzungen der ISGA sind:
• Entwicklung von kontinuierlichen Kontakten innerhalb der Gruppe
und mit den Fachkräften
• Förderung der persönlichen Entwicklung, der Eigeninitiative,
der sozialen Kompetenz und Selbständigkeit durch soziales Lernen in
der Gruppe, durch Vermittlung positiver Erlebnisse, durch die Schaffung
eines Zugehörigkeitsgefühls, durch Krisenentschärfung und
den Abbau von Benachteiligung
• Gegebenenfalls sind ergänzende oder weiterführende Hilfen
anzuregen
Die Programmgestaltung orientiert sich an den Lebenslagen der Kinder und
Jugendlichen und beschreitet einen Mittelweg zwischen Verbindlichkeit und
Offenheit. Es beinhaltet:
• regelmäßige Gruppentreffen mit freizeit- und themenorientierten
Inhalten
• erlebnisorientierte Wochenendeinheiten
• jährlich eine Ferienfreizeit
• Eltern-, Einzel- und Umfeldarbeit
• Beteiligung am Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG und Berichtsführung
jeweils in Zusammenarbeit mit der Familie
Im Jahresdurchschnitt stehen derzeit 6 Plätze für die Durchführung der I-SGA zur Verfügung. Die Durchführung des Angebotes erfolgt in einer integrativ zusammengestellten Gruppe. D.h., in bestehende sozialpädagogisch begleitete Gruppen (siehe dort) können bei einer Gruppenstärke von insgesamt neun Jugendlichen bis zu drei Jugendliche im Rahmen der Hilfen zur Erziehung aufgenommen werden. Kriterien der Gruppenzusammenstellung sind hierbei das Alter, das Lebensumfeld und die Problemlagen. Durch die Integration der HzE in die sozialpädagogische Gruppenarbeit kann der junge Mensch nach Beendigung der Maßnahme ggf. in der Gruppe verbleiben und in diesem Rahmen weiter betreut werden.
Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens wird in Kooperation mit dem Sozial- und Jugendamt sowie unter Beteiligung der Eltern und des Jugendlichen ein individuell zugeschnittenes Programm vereinbart. Es kann je nach Bedarf neben der regelmäßigen Teilnahme an den wöchentlichen Gruppentreffen (ein- bis zweimal wöchentlich) z.B. eine intensive Einzel- und Umfeldarbeit, die Unterstützung im schulischen Bereich oder ggf. auch eine Familienberatung beinhalten.
Soziale
Gruppenarbeit in Müllheim (§ 29 SGB VIII)
(siehe auch Sozialpädagogische
Gruppenarbeit)
Kontakt: Mirko Schumacher, Irina Stengel
Zielgruppe: Jungen und männliche Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren aus Müllheim und Umgebung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, deren soziale Situation von erheblichen Belastungen gekennzeichnet ist. Dies kann sich z.B. äußern in familiären, sozialen oder schulischen Defiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Schulverweigerungszendenzen o.ä..
Die individuelle Zielsetzung erfolgt im Hilfeplanverfahren unter Beteiligung
von ASD, Eltern, Kind/Jugendlicher und Facheinrichtung. Durch die Hilfe
soll eine Stabilisierung des Gesamtsystems Kind-Familie-Schule erreicht
werden.
Dies umfasst z.B.:
• Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
• Aufbau und Förderung von Sozialkompetenz
• Individuelle schulische Förderung zur Verhinderung von Schulabbruch
und Stabilisierung der schulischen Situation in Kooperation mit der Schule
• Soziale Integration
• Stabilisierung des Familiensystems und Unterstützung der Eltern
Auch der Einfluß des weiteren Umfeldes wird, wenn notwendig, in die
Hilfe mit einbezogen.
Die Soziale Gruppenarbeit ist in der Regel für eine Mindestlaufzeit
von 12 Monaten ausgelegt um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen und bietet:
• Regelmäßige Gruppentreffen, derzeit Dienstag & Donnerstag,
13.00 bis 17.00 Uhr.
• Gemeinsames Mittagessen
• Hausaufgabenunterstützung und Lernangebote
• Freizeitgestaltung
• Thematisches Arbeiten
• Erlebnis- und medienpädagogische Aktionen
• Ferienfreizeiten
• Einzelfallarbeit
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Kontakt: Claudia Meier-Behr (Psychol. Beratungsstelle), Jörg Kleb (Teamleiter Jugendarbeit)
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene aus Freiburg, deren Familien erheblichen Belastungen ausgesetzt sind.
Junge Menschen aus belasteten, überforderten Familien haben einen großen Bedarf an Unterstützung und Orientierung. Sie stehen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt des Hilfeangebotes. Erziehungsbeistandschaften als ambulante Hilfe zur Erziehung ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren, kann aber auch für Kinder ab dem Grundschulalter und für junge Erwachsene angeboten werden.
Die Erziehungsbeistandschaft bietet:
• ein kontinuierliches Beziehungsangebot
• Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung
von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des Sozialen Umfeldes
• Anregungen zur Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen und Fähigkeiten
der Alltagsbewältigung
• Unterstützung bei der Klärung der Beziehungen innerhalb
der Familie, Einüben einer konstruktiven Kommunikation
• Hilfestellung bei der Verselbständigung des jungen Menschen
unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie
• Unterstützung der Eltern bei der Weiterentwicklung ihrer Erziehungskompetenz
Die Hilfe ist individuell und flexibel auf den Bedarf der jungen Menschen
bezogen und muss kontinuierlich angepasst werden in Bezug auf den zeitlichen
Umfang, die Methoden und Inhalte und die Betreuungsorte.
Das ambulante Angebot setzt mit einer wertschätzenden Grundhaltung
im konkreten Lebenskontext des jungen Menschen an, bezieht das familiäre/soziale
Umfeld mit ein und nutzt bestehende soziale Netzwerke. Die Betreuung findet
im Lebensraum des Jungen Menschen auf der Basis einer systemischen Sichtweise
statt.
Die individuellen Ressourcen des jungen Menschen und die des familiären
und sozialen Umfeldes werden aktiviert, ausgebaut und stabilisiert. Gemeinsam
werden Lösungswege erarbeitet, um die eigene Handlungskompetenz schrittweise
zu erweitern.
Die Erziehungsbeistandschaft wird in der Regel über einen Zeitraum
von mindestens 6 Monaten von einer Fachkraft durchgeführt.
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
Kontakt: Jörg Kleb (Teamleiter Jugendarbeit)
Zielgruppe:
Junge Menschen ab dem Grundschulalter und deren Familien aus dem Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald / Freiburg Land, deren Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten
durch wirtschaftliche, soziale oder individuelle Faktoren eingeschränkt
sind, die individuell oder gemeinsam mit anderen auffällig werden bzw.
die mit introvertierten Rückzugstendenzen auf ihre spezifische Lebenssituation
reagieren. Flexible Hilfe ist vor allem für diejenigen jungen Menschen
und deren Familien konzipiert, bei denen von vornherein nicht deutlich ist,
welche spezifische Hilfeform notwendig und geeignet ist.
Die Flexible Hilfe für junge Menschen ist eine ambulante Erziehungshilfe nach § 27 ff SGB VIII zur gezielten Unterstützung und Begleitung von Kindern/Jugendlichen. Sie ermöglicht aufgrund eines breiten Spektrums von möglichen Leistungs-Bausteinen die Zusammenstellung eines individuell auf den Einzelfall zugeschnittenen Leistungsangebots. Grundlage dieser Zusammenstellung (Art und Umfang) ist das Hilfeplanverfahren unter Beteiligung des Kindes/Jugendlichen, der Eltern, des ASD und des Leistungserbringers.
Das Angebot kommt sowohl für einzelne Kinder/Jugendliche als auch
für auffällige Gruppierungen in Frage. Indikatoren für den
Einsatz der Hilfe können z.B. sein:
• eingeschränkte soziale Kompetenzen (z.B. im Bereich von Konflikt-
und Kommunikationsfähigkeit)
• delinquentes Verhalten
• eingeschränkte Integrationsmöglichkeiten in die formellen
Bildungssysteme / schulische Problemlagen
• Schwierigkeiten im Übergang Schule-Beruf
• Erziehungsunsicherheit der Eltern
• familiäre Krisen- und Konfliktsituationen
• Benachteiligungen aufgrund von Migrationserfahrungen
• Tendenzen elterlichen und schulischen Erziehungsinstanzen zu entwachsen
/schwere Erreichbarkeit
• Rückzugstendenzen
Grundlegendes Ziel der flexiblen Hilfe für junge Menschen ist die
Anregung und Förderung von positiven individuellen Entwicklungsprozessen
des Kindes/Jugendlichen, von konstruktiven Beziehungsprozessen in der Familie
und besseren Passungen z.B. in Schule, Ausbildung/Beruf oder Gleichaltrigengruppe.
Für die Kinder/Jugendlichen bedeutet dies z.B.
• Sozialkompetenz aufbauen
• Selbstkompetenz stärken
• Alltagskompetenz entfalten
• Geschlechterrollenidentität entwickeln
• (Selbst)Verantwortung fördern und Beteiligung ermöglichen
• Kreativität und Phantasie anregen
• Lernen lernen
• Abbau von Verhaltensauffälligkeiten
Für die Eltern bedeutet dies:
• Stärkung der Erziehungsverantwortung und -kompetenz
• Ressourcen verfügbar machen
• Unterstützung der Kommunikationsfähigkeiten der Familienmitglieder
• Eskalationen entgegen wirken
• Hilfestellung bei der Einleitung weiterer notwendiger Unterstützungsangebote