Berufliche Integration - Abteilung Werkstatt JHW




Die Leistungen der Jugendberufshilfe dienen der Verbesserung der individuellen Voraussetzungen junger Menschen für den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung und orientieren sich nach dem Sozialgesetzbuch SGB II u. III. Sie wenden sich an junge Menschen, denen im Anschluss an die Schule ein unmittelbarer Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung nicht gelingt.

Das Jugendhilfswerk bietet differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung junger Menschen durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, Qualifizierung und Vermittlung. Wichtige Leitlinie ist die Kooperation mit den Institutionen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf (Schulen, Jugendagenturen, Betriebe, Einrichtungen der Jugendhilfe usw.). Darüber hinaus gibt es Angebote mit spezifischer Schwerpunktsetzung zur beruflichen Integration. Die Angebote sind für Jugendliche geeignet, die schulisch oder beruflich über keinerlei Anbindung verfügen.

Finanziert werden diese Maßnahmen der Jugendhilfe ganz überwiegend aus Mitteln der Argen. Daneben engagieren sich Länder und Kommunen mit eigenen Mitteln, Programmen und Projekten sowie die Europäische Union (Europäischer Sozialfonds – ESF) in diesem Bereich.