Berufliche Integration - Abteilung Werkstatt JHW
Die Leistungen der Jugendberufshilfe dienen der Verbesserung der individuellen
Voraussetzungen junger Menschen für den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung
und orientieren sich nach dem Sozialgesetzbuch SGB II u. III. Sie wenden
sich an junge Menschen, denen im Anschluss an die Schule ein unmittelbarer
Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung nicht gelingt.
Das Jugendhilfswerk bietet differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung
und Qualifizierung junger Menschen durch Beratung, Förderung schulischer
Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung,
Qualifizierung und Vermittlung. Wichtige Leitlinie ist die Kooperation mit
den Institutionen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf (Schulen,
Jugendagenturen, Betriebe, Einrichtungen der Jugendhilfe usw.). Darüber
hinaus gibt es Angebote mit spezifischer Schwerpunktsetzung zur beruflichen
Integration. Die Angebote sind für Jugendliche geeignet, die schulisch
oder beruflich über keinerlei Anbindung verfügen.
Finanziert werden diese Maßnahmen der Jugendhilfe ganz überwiegend
aus Mitteln der Argen. Daneben engagieren sich Länder und Kommunen
mit eigenen Mitteln, Programmen und Projekten sowie die Europäische
Union (Europäischer Sozialfonds – ESF) in diesem Bereich.